Wahlgeschenke
Nach dem "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" kommt jetzt das "Mietergängelgesetz"
Heute stimmt der Bundestag über eine Änderung des Mietrechts ab. Wenn es nach dem Willen der Schwarz-Gelben Bundesregierung geht, können sich MieterInnen im wahrsten Sinne des Wortes bald warm anziehen. Das gilt insbesondere für die BürgerInnen in Mecklenburg-Vorpommern: Zwei Drittel sind hierzulande MieterInnen.
Die Änderungsvorschläge lauten wie folgt:
- Absenkung der Hürden für eine energetische Sanierung, d.h. während der energetischen Sanierung darf das Recht auf Mietminderung für bis zu drei Monate ausgesetzt werden. Das bedeutet schlicht und einfach die gleiche Miete für Baulärm, Dreck und Gerüste vor den Fenstern.
- Elf Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung dürfen jährlich auf die Miete aufgeschlagen werden. Der Mieter bezahlt also die Aufwertung des Eigentums seines Vermieters.
- Wer eine Monatsmiete schuldig ist, kann per einstweiliger Verfügung aus seiner Wohnung geräumt werden. Bisher sind dazu drei Monate Rückstand nötig, Räumungen waren nur per Gerichtsverfahren möglich. Grund für diese Änderung ist angeblich das Mietnomadentum, welches jedoch nur 0,02 Prozent aller Mietverhältnisse betrifft.
Es liegt auf der Hand: Mit diesem Gesetzentwurf soll die FDP-Klientel der Vermieter und Grundstückseigentümer noch vor der Bundestagswahl bedient werden. Wieder einmal werden die Bedürfnisse des Gros der BürgerInnen zugunsten einer relativ kleine Interessengemeinschaft übergangen. (Anm.: Eine ähnliche Szenerie hatte die FDP im Herbst 2009 aufgebaut, als sie mit dem „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ den Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen von neunzehn auf sieben Prozent drückte – im Sommer hatte die Mövenpick-Kette, denen auch zahlreiche Hotels gehören, 1,1 Millionen Euro „Wahlspende“ an die Liberalen geleistet.)
Der Drangsalierung von Mietern und der Aushöhlung des Mietrechts ist damit Tür und Tor geöffnet. Zukünftig können Vermieter fast jede Baumaßnahme zu energetischen Sanierung erklären – und damit Mietminderungen vom Tisch wischen. Das Gleiche gilt für die sogenannte Sicherheitsanordnung wegen Mietrückstands. Hier sollen allein die Angaben des Vermieters reichen, um die Räumung einzuleiten. Beweise sind nicht vorgesehen.
Ich werde heute gegen diese unsozialen und ungerechten Vorschläge stimmen, denn ich halte das Gesetz in großen Teilen für verfassungswidrig. Die Begründung, man wolle mit den Gesetzesänderungen Privatvermieter zu Investitionen ermuntern, ist lächerlich und das Eingeständnis der Bundesregierung, dass sie unfähig und unwillens ist, endlich den sozialen Wohnungsbau und die damit verbundene Energiewende voranzutreiben. Stattdessen überläßt sie diese Aufgabe dem privaten Sektor. Dieser hat jedoch kein Interesse an einem breiten Angebot, sondern eher an einer Verknappung, den diese treibt die Preise in die Höhe. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.
mehr: Intensiv hat sich mit der Problematik meine Fraktionskollegin Halina Wawzyniak auseinandergesetzt, die in ihrem Blog noch einmal klar die Grundgesetzwidrigkeit aufgreift
mehr: der Gesetzesantrag der Bundesregierung im vollständigen Wortlaut
mehr: der Änderungsantrag der Linksfraktion im Bundestag
