Zwischenbilanz Fonds sexueller Missbrauch
Vier Monate nach dem Start des Fonds sexueller Missbrauch ist die bisherige Bilanz eher ernüchternd. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sind bis zum 22.08.2013 insgesamt 377 Anträge eingegangen, es wurde jedoch erst über 23 entschieden.
Vier Monate nach dem Start des Fonds sexueller Missbrauch ist die bisherige Bilanz eher ernüchternd. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sind bis zum 22.08.2013 insgesamt 377 Anträge eingegangen, es wurde jedoch erst über 23 entschieden.
Der Bund hatte nach einer langen Anlaufphase - 3 Jahre vom ersten Runden Tisch am 23. April 2010 bis zum Start der Antragsstellung - ab 01. Mai diesen Jahres insgesamt 50 Millionen Euro bis zum Jahr 2016 zur Verfügung gestellt, um die Folgewirkung des Missbrauchs im Kindes- und Jugendalter zu lindern. Damit steht zunächst zwar nur die Hälfte des ursprünglich geplanten Budgets von 100 Millionen Euro zur Verfügung, ermöglicht den Betroffen jedoch endlich Hilfen zur Aufarbeitung des ihnen zugefügten Leids zu beantragen. Weitere 50 Millionen sollen von den Bundesländern folgen. Die können sich laut Bund bisher jedoch nicht auf eine einheitliche Position einigen. In der Folge werden derzeit nur die Anträge von Opfern von sexuellem Missbrauch aus dem familiären Bereich bearbeitet. Betroffene von Übergriffen von Fremdtätern und Institutionen gehen mit Verweis auf die nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit den Ländern derzeit leer aus.
Ebenso verhält es sich mit Missbrauchsopfern durch nichtstaatliche Institutionen, wie die Deutschen Bischofskonferenz, der Deutschen Ordensobernkonferenz, die Caritas, der Evangelischen Kirche, der Diakonie, dem Deutschen Olympischen Sportbund, dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Verband Deutscher Schullandheime. Auch hier laufen die Verhandlungen noch, um vergleichbare Hilfsangebote, wie die aus dem Fonds Sexueller Missbrauch, zur Verfügung stellen zu können. Aus dem BMFSFJ ist zu diesem Sachverhalt leider nur zu vernehmen, man würde den Betroffenen zeitnahe den Zugang zu Hilfen eröffnen. Man gehe aber davon aus „dass es zum Abschluss von Vereinbarungen sowohl mit den Ländern als auch mit den nicht staatlichen Institutionen kommen wird.“ Wann genau, bleibt jedoch offen.
Steffen Bockhahn, Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und zuständig für das Familienministerium stellt dazu fest: „Es ist zu begrüßen, dass der Bund seiner gesellschaftpolitischen und moralischen Verantwortung nachkommt und sich der Sache angenommen hat. Er darf jedoch nicht auf halber Strecke halt machen. Statt zwischen Betroffenen zu unterscheiden, sollte er lieber vorbehaltlos in Vorleistung gehen und alles daran setzen zu einer zügigen Einigung mit Ländern und Institutionen zu kommen. Opfer von Fremdtätern und Institutionen dürfen nicht das Gefühl bekommen in ihrem Leid weiterhin allein gelassen zu werden oder gar Opfer zweiter Klasse zu sein.“
Unklar bleibt zunächst auch, wie es mit der Stelle des Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie der dazugehörigen Geschäftsstelle ab 2014 weiter gehen wird. Sie betreuen z.B. die Telefonische Anlaufstelle für Opfer sexuellen Missbrauchs. Des Weiteren begleiten sie die Arbeit der Clearingstelle des Fonds, welche über die Anträge entscheidet. Eine wichtige Arbeit also. „Zwar verschiebt die Bundesregierung die Entscheidung über eine Weiterfinanzierung des Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs in die nächste Legislaturperiode, ich bin jedoch zuversichtlich, dass sie die Wichtigkeit dieser Position anerkennen und auch über 2013 hinaus weiterhin Gelder zur Verfügung stellen wird. Allein die Verzögerung der Entscheidung erscheint mir unverständlich“, so Bockhahn abschließend.
Weitere Informationen zum Fonds sexueller Missbrauch im Kindes- und Jugendalter sowie zur Antragsstellung für Betroffene finden sich hier.
