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daniel gast/ pixelio.de

Mein Grundgesetz und ich

Heute vor 64 Jahren bekam das Grundgesetz seine Gültigkeit. Nach dem Ende der nationalsozialistischen Terrorherrschaft war es der Garant für Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte. Es hat seit dem 23. Mai 1949 einige Änderungen im Grundgesetz gegeben. Manche waren begrüßenswert – wie die Änderung von Art.3, der die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch den Staat sowie ein Benachteiligungsverbot für Behinderte vorsieht.

Heute vor 64 Jahren bekam das Grundgesetz seine Gültigkeit. Nach dem Ende der nationalsozialistischen Terrorherrschaft war es der Garant für Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte. Es hat seit dem 23. Mai 1949 einige Änderungen im Grundgesetz gegeben. Manche waren begrüßenswert – wie die Änderung von Art.3, der die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch den Staat sowie ein Benachteiligungsverbot für Behinderte vorsieht. Andere Änderungen, wie der „Asylkompromiss“ gehören nicht zu den Ruhmesblättern in der deutschen Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit.

Das Grundgesetz schützt einige seiner Artikel mit der sogenannten Ewigkeitsklausel. Dazu gehören unteranderem die Menschenwürde, die Menschenrechte, das Bundesstaatsprinzip, das Sozialstaatsprinzip, die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip. All diese Dinge sind unverhandelbar – und das ist gut so. Das gilt jedoch nicht für die Wirtschaftsordnung. Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass ein Nachdenken über solidarisches und sozialistisches Wirtschaften nicht erlaubt wäre.

Leider wird genau dieser Fakt jedoch immer wieder in Frage gestellt. Meistens von Vertretern jener Parteien, die das Grundgesetz je nach Bedarf und Gutdünken in ihrem Sinne interpretieren und sich damit selbst außerhalb des GG stellen. Wer die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland immer noch nicht anerkennen will, die Frage der alleinigen deutschen Kriegsschuld im 2.Weltkrieg immer noch bezweifelt und es wagt in Plenardebatten Homosexuelle als krank und degeneriert zu bezeichnen, sollte beim Thema Verfassungstreue besser schweigen.

Das gilt auch für Bundesminister, die dem obersten deutschen Richter den Mund verbieten wollen, weil der seine Entscheidungen kritisiert – etwas, was er nicht machen müsste, würde der jeweilige Minister sich ans Grundgesetz halten.

Doch zurück zur Wirtschaftsordnung. Glaubt man dem Bundesinlandsnachrichtendienst, so ist jegliches Nachdenken über eine Wirtschaftsordnung jenseits derer, die sich an Profitmaximierung ausrichtet und soziale Ungleichheit ausbaut und zementiert undemokratisch und mit dem GG nicht zu vereinbaren. Ganz davon abgesehen, dass dies selbst im besten Licht maximal als „gefühltes“ Wissen zu bezeichnen ist: Was ist an einer Wirtschaftsordnung, die ein Mehr an sozialem Frieden und Gerechtigkeit anstrebt, undemokratisch? Die Behauptung, dass Freiheit im individuellen Sinn und Gleichheit im Sinne von Chancengleichheit einander Feind sind, wird immer noch gern als Totschlagargument bemüht, um wirkliches Reformdenken als gegen das Grundgesetz gerichtet zu brandmarken.

Hier hilft ein Blick zurück in die Geschichte: Auch Rousseau, Locke oder Hobbes wurden verkannt und angefeindet, weil sie Vertreter einer politischen Idee waren, die von den Mächtigen ihrer Zeit für „Teufelszeug“ gehalten wurde. Auf dieser Idee fußt jedoch der heutige moderne und säkularisierte Rechtsstaat. Alle drei haben sich in ihrer Zeit „ihres eigenen Verstandes bemüht“ und sich eben nicht an politischen Dogmen orientiert. Das sollte uns ein Beispiel sein...

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