Ungerecht: Kein Betreuungsgeld für Kinder aus Hartz-IV-Familien?
Das Bundesfamilienministerium hat den Gesetzesentwurf für das umstrittene Betreuungsgeld vorgelegt. Zwar soll Hartz IV-Empfänger_innen Betreuungsgeld ausgezahlt werden, jedoch wird der Betrag in voller Höhe vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Hartz IV sei lediglich eine Mindestsicherung, begründet die Bundesregierung diese Entscheidung. Wenn sich das Einkommen erhöhe, müsse die Hartz-Leistung entsprechend sinken, sonst käme es zu einer nicht gewollten Addition von Hilfen. Steffen Bockhahn findet diesen Ausschluss unsozial und diskriminierend:
Das Bundesfamilienministerium hat den Gesetzesentwurf für das umstrittene Betreuungsgeld vorgelegt. Zwar soll Hartz IV-Empfänger_innen Betreuungsgeld ausgezahlt werden, jedoch wird der Betrag in voller Höhe vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Hartz IV sei lediglich eine Mindestsicherung, begründet die Bundesregierung diese Entscheidung. Wenn sich das Einkommen erhöhe, müsse die Hartz-Leistung entsprechend sinken, sonst käme es zu einer nicht gewollten Addition von Hilfen.
Steffen Bockhahn findet diesen Ausschluss unsozial und diskriminierend:
"Die Regierung demütigt alle Menschen die auf Hartz-IV angewiesen sind und diskriminiert ihre Kinder von Geburt an. Ich frage mich, wem die Koalitionsparteien eigentlich helfen wollen und welches Menschenbild hier zu Tage tritt. Diese Regierung verweigert ALG-II-Empfängern mal wieder das Recht auf freie Entscheidung, welches sie allen anderen gewährt. Wieder einmal werden Kinder von Hartz-IV-Empfängerinnen benachteiligt.
Am besten wäre es, das Betreuungsgeld ganz zu vergessen und stattdessen an der Senkung der Elternbeiträge zu arbeiten. Was wirklich hilft, sind niedrige Elternbeiträge oder beitragsfreie Kinderbetreuung!
In Mecklenburg-Vorpommern werden jedes Jahr mehr als 13 000 Kinder geboren. Da in M-V jedes vierte Kind in einer Familie lebt, die auf Hartz-IV angewiesen ist, wären auch bei uns dementsprechend viele Kinder betroffen."
