Leistungsschutzrecht ist unnötig, grottenschlecht konzipiert und innovationsfeindlich
Die schwarz-gelbe Koalition hat heute im Deutschen Bundestag trotz heftigen Widerstandes von Netzpolitikern, Aktivisten und allen drei Oppositionsfraktionen das so genannte „Leistungsschutzrecht“ mit knapper Mehrheit beschlossen. Trotz der kurzfristigen Änderungen wenige Tage vor der Verabschiedung bleibt es dabei: Das Leistungsschutzrecht ist unnötig, grottenschlecht konzipiert und innovationsfeindlich. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat das Gesetz am Ende noch verhindert.
Trotz der kurzfristigen Änderungen bleiben Rechtsunsicherheit, Innovationsblockaden und die Benachteiligung der Journalistinnen und Journalisten bestehen. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist ein weiteres trauriges Beispiel dafür, dass Schwarz-Gelb sich von großen Konzernen – in diesem Fall ganz konkret die Medienkonzerne Burda und Springer – beeinflussen lässt und sich mächtigen Lobbyinteressen unterwirft.
Die netzpolitische Kompetenz von CDU/CSU und FDP tendiert gegen Null.
Lange Zeit galt das Leistungsschutzrecht als eine „Lex Google“. Kurze Ausrisse („Snippets“) aus Presseerzeugnissen sollten für Suchmaschinenbetreiber, aber auch andere Aggregatoren lizenzpflichtig werden. Noch bis zum Dienstag dieser Woche wurde behauptet, dass genau diese Snippets das größte Problem der Verlage darstellten und etwa von Google gewerblich angeeignet würden. Seit Dienstag aber sollen diese Snippets nun kein Problem mehr darstellen – wirtschaftlich zumindest, juristisch bleiben sie ein Problem. Denn niemand weiß, in welcher Zeichen- oder Wörterzahl solche künftig erlaubt sind. Im Gesetz ist das ausdrücklich nicht festgelegt. DIE LINKE hatte der Bundesregierung in einer Anfrage viele
Fragen gestellt, die das Gesetz offen lässt und Missverständnisse geradezu herausfordert. Die Antwort (Drs. 17/11792) lautete: Das werden später die Gerichte entscheiden.
DIE LINKE kritisiert im Kern drei Punkte. Erstens: Das Gesetz wird massive Rechtsunsicherheit und eine damit einhergehende Abmahnwelle befördern. Letztendlich müssen die Gerichte künftig entscheiden, wie viele Zeichen 'einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte' umfassen, damit Snippets weiterhin lizenzfrei angezeigt werden können. Zweitens: Das Gesetz ist elementar gegen neue, innovative Informationsdienstleister gerichtet. Sie werden in der Aushandlung von Lizenzverträgen gegenüber großen Pressekonzernen unterliegen. Neue Ideen im Bereich Social Media können künftig in Deutschland nur noch von Konzernen getragen werden. Drittens: Das Gesetz gibt Medienkonzernen einen weiteren Machtvorteil gegenüber Journalistinnen und Journalisten. Es schafft ein Recht für Verlage an einem Produkt, das eigentlich den Urheberinnen und Urhebern zusteht.
Die Regierung stärkt die mächtigen Verlage und schwächt die Urheber. Dieses Gesetz gehört wieder abgeschafft.
