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Ein höheres Gut als das eigene Gewissen

hilfe bei vergewaltigung? nicht in katholischen krankenhäusern; by-sassi/pixelio.de

In Köln lehnten zwei Kliniken in Trägerschaft der katholischen Kirche die Behandlung einer jungen Frau nach einer Vergewaltigung ab.

Begründung: Die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien untersagt. Damit sei schließlich ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch verbunden, außerdem das Verschreiben der Pille danach. Und genau das befürwortet die katholische Kirche nicht. Denn gegen den Einsatz der Pille danach, selbst bei Vergewaltigungsopfern, stellt sich die katholische Kirche generell.


Religiöse Überzeugungen zu vertreten, auch als Arzt, ist eine Sache. Aber einem Verbrechensopfer die Hilfe zu versagen, ist eine ganz andere. Ein Mediziner ist hier einem anderen, einem höheren Gut als seinem eigenen Gewissen und seiner persönlichen Religion verpflichtet. Denn mit einer Vergewaltigung wird zunächst elementar gegen die Menschenrechte der Frau verstoßen, noch bevor sich überhaupt die Frage stellt, ob es dabei zu einer Schwangerschaft kam. Die Verweigerung der Hilfeleistung durch ein Krankenhaus ist gesundheitsgefährdend für die Betroffene, traumatisierend und nicht mit dem deutschen Recht vereinbar. Das Krankenhaus hätte nicht nur die Pflicht, die Opfer medizinisch zu versorgen, es müssen auch Beweise für die Strafverfolgung gesichert werden und die Opfer sowohl physisch als auch psychisch aufgefangen werden. Ein Krankenhaus darf nicht der Ort sein, um religiöse Ansichten zu behaupten, auch wenn gerade das Thema Schwangerschaftsabbruch die katholische Kirche bis heute tief spaltet.


Die Krankenhäuser in Deutschland, egal unter welcher Trägerschaft, sollen in erster Linie die medizinischen Grundversorgung sichern. Sie werden durch Steuern und Versicherungsbeiträge finanziert und dürfen sich nicht im Namen des Glaubens über geltendes Recht hinwegsetzen. Wer aus kirchenpolitischen Motiven bestimmte Behandlungen verweigert, die aber rechtlich zulässig sind, sollte keine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln mehr erhalten.


Auch vor dem Hintergrund der mangelhaften Aufklärung der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche zeigt sich leider erneut die Doppelmoral dieser Institution.

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