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Ja oder Nein

Fortbestehen des Volkstheaters Rostock ist mehr eine Frage des politischen Willens als der Finanzierung

großes haus des vtr

Die kulturelle Demütigung Rostocks geht in eine neue Runde. Nachdem Oberbürgermeister (OB)Roland Methling sich weiterhin standhaft weigert, die dringend benötigten 1,3 Millionen in den Haushalt einzustellen, ist die Insolvenz der Volkstheater Rostock GmbH (VTR)eine reale Bedrohung geworden.

Methling rechtfertigt sein Handeln mit dem Verweis darauf, dass es sich beim VTR um eine GmbH handele und nicht um ein städtisches Amt. Das VTR solle sich laut OB gefälligst selbst retten und Kosten einsparen. Dabei vergisst Methling anscheinend, dass er federführend war bei der Umwandlung des Amtes VTR in die GmbH VTR (deren alleinige Gesellschafterin die Stadt Rostock ist) und dass das VTR laut Experten chronisch unterfinanziert ist. Man kann es also drehen und wenden wie man will: Rostock und seine Verwaltungsspitze sind für das Theater und dessen Fortbestehen verantwortlich.

Hinzu kommt, dass selbst die kühnsten und sozial unverträglichsten Rechenmodelle, die massiven Stellenabbau einschließen, das finanzielle Loch nicht stopfen können.

Die Existenzfrage steht.

Auch die Intendantensuche wurde vom OB vorerst vertagt. Er wolle mit der Suche warten, bis die neue Theaterstruktur in Mecklenburg-Vorpommern feststehe, so Methling. Im Klartext heißt das, dass der Rostocker OB den von Bildungsminister Brodkorb verordneten Kahlschlag in der Kulturlandschaft abwarten will. Ob es danach überhaupt noch eines Intendanten bedarf, ist fraglich.

Bis jetzt gilt Rostock als „Leuchtturm“ im Nordosten der Bundesrepublik. Das betrifft auch die Kulturlandschaft der Hansestadt. Seit 1786 gibt es in Rostock - mit Unterbrechung - ein festes Stadttheater. Die Insolvenz des VTR wäre für eine Stadt von der Größe Rostocks eine Schande.

Das kann und darf Rostock sich nicht gefallen lassen. Darum wird es am kommenden Dienstag ein Sondersitzung der Bürgerschaft geben, deren Ziel es ist, OB Methling noch einmal an seine Pflichten zu erinnern…

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