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Das kleine 1x1 der Haushaltsverhandlungen

Kurt F. Domnik / pixelio.de


Die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause stand ganz im Zeichen der Verhandlungen zum Bundeshaushaltsplan 2013. Dies soll als Anlass dienen, um für ein besseres Verständnis einmal die wichtigsten Zahlen und Fachbegriffe der Haushaltspolitik näher zu erläutern.


Zahlen und Fakten

Der Kabinettsbeschluss des Bundeshaushaltsplans umfasst mit der Haushaltsaufstellung 2013 und der Finanzplanung des Bundes bis 2016 satte 1.522 Seiten. Die Gesamtausgaben des Bundes sollen 2013 rund 302,2 Mrd. Euro betragen. Dies sind rund 10,5 Mrd. Euro weniger als für 2012 geplant waren. Den Ausgaben von 302,2 Mrd. Euro stehen jedoch nur rund 283,4 Mrd. Euro Einnahmen gegenüber. Dies bedeutet eine geplante Nettokreditaufnahme für das Jahr 2013 von rund 18,8 Mrd. Euro zzgl. Zinsen.


Eckwertebeschluss

Der Eckwertebeschluss wird von der Bundesregierung erstellt und weißt den einzelnen thematischen Ressorts schon zu Anfang des Jahres Budgetvorgaben zu. Dabei werden die Budgets mit kurzen oder mittelfristigen Zielvorgaben verknüpft und spiegeln somit die politischen Schwerpunkte für das kommenden Haushaltsjahr wieder. Der Eckwertebeschluss ist eine Vorstufe zum Bundeshaushaltsplan und dient den einzelnen Ministerien als Arbeitsgrundlage für die Ausgestaltung des nächsten Bundeshaushalts.


Bundeshaushaltplan

Der Bundeshaushaltsplan bezeichnet den voraussichtlichen Finanzbedarf (Einnahmen und Ausgaben) der Bundesrepublik und wird von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Laut Bundeshaushaltsgesetz wird der Bundeshaushalt für das kommende oder die folgenden zwei Jahre (Doppelhaushalt) aufgestellt. In der Regel wird der Bundeshalthalt aber nur für das kommende Jahr beschlossen. Für die darauf folgenden Jahre wird jedoch schon ein grober Finanzplan erstellt an Hand dessen sich eine Richtung, hin zu einer Verschuldung oder einer Konsolidierung, ablesen lässt.


Einzelplan

Der Bundeshaushalt setzt sich aus einzelnen thematischen Ressorts zusammen. Die Ressort spiegeln sich, bis auf wenige Ausnahmen, in den zuständigen Ministerien, zum Beispiel das Justizressort im Bundesministerium für Justiz, das Umweltressort im Umweltministerium etc. wieder. Für jedes dieser Ressorts wird ein so genannter Einzelplan erstellt, welcher mit Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und anderen Stellen einen eigenen in sich geschlossen Haushaltsentwurf darstellt. Derzeit bilden 22 dieser Einzelpläne den gesamten Bundeshauhalt, unterteilt in 15 Ressort- und 7 Verwaltungseinzelpläne. Die Ausgabenstärksten Einzelpläne 2013 sind Arbeit und Soziales (rund 118,738 Mrd. Euro), Verteidigung (rund 33,283 Mrd. Euro), die Bundesschuld (rund 33,282 Mrd. Euro), Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (rund 25,720 Mrd. Euro) und die Allgemeine Finanzverwaltung (rund 20,501 Mrd. Euro).

Als Mitglied des Haushaltsausschusses bin ich für die Einzelpläne 06 Inneres (rund 5,844 Mrd. Euro), 07 Justiz (rund 595 Mio. Euro) und 17 Familie, Senioren, Frauen und Jugend (rund 7,127 Mrd. Euro) zuständig.


Haushaltskapitel und -titel

Jeder Einzelplan ist noch einmal in verschiedene thematische Kapitel unterteilt, für welche ebenfalls Einnahmen und Ausgaben gesondert aufgelistet werden. Die Untergliederung richtet sich dabei nach politischen bzw. organisatorischen oder sachlichen Gesichtspunkten. Die unterste Gliederungsebene im Haushalt stellen die Haushaltstitel dar. Diese sind durch eine fünfstelle Nummer gekennzeichnet und werden thematisch in Gruppen zusammengefasst . So bilden Personalausgaben die z.B. Titelgruppe 4, Sächliche Verwaltungsausgaben die Titelgruppe 5 usw.


Nettokreditaufnahme

Die Nettokreditaufnahme bezeichnet die jährliche Neuverschuldung des Bundes ohne die zusätzlich anfallenden Zinsen. Dabei wurde die jährliche Schuldentilgung schon gegen die Schuldenneuaufnahme gerechnet. Mit Stand 14. September 2012 beträgt die deutsche Staatsverschuldung sagenhafte 2,050 Billionen Euro. Bei derzeit ca. 81,8 Millionen Einwohnern lasten also auf jedem Bundesbürger umgerechnet ca. 25.000 Euro Staatsschulden.


Bundesschuld

Die Bundesschuld bezeichnet die reine jährliche Zinslast des Bundes. Zwar ist im Finanzplan des Bundes vorgesehen die Nettokreditaufnahme bis 2016 auf Null zurück zu fahren, die Bundesschuld wird, selbst wenn dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, jedoch auch über 2016 hinaus weiterhin steigen. Erklärt werden kann dies v.a. durch steigende Zinssätze, bedingt durch den konjunkturellen Aufschwung nach der Krise. Des Weiteren steigen mit einem größeren Schuldenberg natürlich auch die Zinsen, selbst wenn die Zinsen an sich sinken sollten. Im Haushaltsplan für 2013 macht die Bundesschuld mit veranschlagten rund  33,282 Mrd. Euro den drittgrößten Posten, hinter Arbeit und Soziales (rund 118,738 Mrd. Euro) und dem Verteidigungsetat (rund 33,283 Mrd. Euro) aus. Insgesamt werden also ca. 11% des Bundeshaushaltes nur für die Zinsen der Bundesschulden zur Verfügung stehen müssen.


Plafond

Der Begriff Plafond bezeichnet in Haushaltsverhandlungen eine Deckelung, also die Obergrenze eines Ausgabenbudgets.


EFSF

Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist eine Aktiengesellschaft, welche von der EU ins Leben gerufen wurde. Im Kern dient der Mechanismus dazu den Euro zu stabilisieren. Ausgestattet mit Garantieren für 780 Milliarden Euro und einem Ausleihvolumen von 440 Milliarden Euro ist der EFSF ein Teil des Euro-Rettungsschirmes, welcher überschuldeten Mitgliedsstaaten finanziell mit Krediten unter die Arme greifen soll. Dabei ist die Haftung nur auf die Länder beschränkt, welche tatsächlich den Euro als Zahlungsmittel eingeführt haben. Um Finanzhilfen aus dem EFSF in Anspruch nehmen zu können, müssen explizit definierte wirtschafts- und finanzpolitische Sparauflagen im eigenen Land umgesetzt werden. Die so genannte Troika (bestehend aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds) überwacht dabei, ob diese Auflagen auch tatsächlich eingehalten werden. Der deutsche Anteil am EFSF beträgt 211 Milliarden Euro. Damit trägt Deutschland über ein Viertel des Gesamtvolumens und damit den größten Anteil, gefolgt von Frankreich (158,5 Mrd. Euro) und Italien (139,3 Mrd.).


EFSM

Auch der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) ist ein Teil des Euro-Rettungsschirmes und mit einem Volumen von 60 Milliarden Euro ausgestattet. Der deutsche Finanzierungsanteil liegt bei rund 20 Prozent.


ESM

Da das Volumen von EFSF und EFSM nicht ausreicht, um alle vom Bankrott bedrohten Staaten zu unterstützen, soll der Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM) ab Mitte 2013 den temporären Euro-Rettungsschirm dauerhaft ablösen. Auch hier werden Hilfen in Form von Krediten zur Verfügung gestellt. Kredite können jedoch nur EU-Mitgliedsstaaten erhalten, welche den Europäischen Fiskalpakt ratifiziert und eine nationale Schuldenbremse etabliert haben. Insgesamt steht dem ESM ein Volumen von 700 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 80 Milliarden als Bareinlage. Der deutsche Anteil des eingezahlten Kapitals liegt bei 21,7 Milliarden Euro und der der Garantien bei 68,3 Milliarden Euro. Damit trägt Deutschland auch hier wieder über ein Viertel des Gesamtvolumens und damit den Löwenanteil der Hilfen.


Fiskalpakt

Der Fiskalpakt (Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion) ist ein Vertrag zwischen den EU-Mitgliedern (außer dem Vereinigten Königreich und Tschechien), welcher die verstärkte Zusammenarbeit der EU-Staaten regelt. Nationale Fiskalpolitiken werden dabei teilweise auf die europäische Ebene übertragen, um eine größere Haushaltsdisziplin zu erreichen, die Wirtschaftspolitik der Vertragsparteien verstärkt zu koordinieren, die Steuerung des Euro-Raums zu verbessern und die wirtschaftliche Lage zu stärken. Die Maßnahmen dienen im Kern also dazu die Gefahr einer Überschuldung zu vermindern. Nur EU-Mitgliedsstaaten, welche den Vertrag ratifiziert haben, können Finanzhilfen aus dem ESM beantragen.


Schuldenbremse

Die Schuldenbremse ist eine verfassungsrechtliche Regelung, welche 2009 in Deutschland beschlossen wurde um die Staatsverschuldung zu begrenzen. Seit 2011 regelt sie für Bund und Länder verbindlich wie eine Reduzierung des Haushaltsdefizits zur erreichen ist.


Wie laufen die Haushaltsverhandlungen ab?

Der Eckwertebeschluss der Bundesregierung liegt in der Regel im März vor. Daraufhin entwirft das jeweilige Ministerium einen Haushaltsplan für das eigene Ressort. Ende Juni erhalten die Haushälter dann den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt. Nach der Sommerpause geht es im September dann die Vollen. Die Haushaltsdebatten beginnen mit der Ersten Lesung im Bundestagsplenum, strukturiert nach den verschiedenen Einzelplänen. Parallel dazu werden die jeweiligen Einzelpläne in den Ausschüssen debattiert, dies sind die sogenannten Berichterstattergespräche. In der Phase danach werden von den verschiedenen Fraktionen Änderungsanträge zu den Stellen im Haushalt gestellt, mit denen die Politiker nicht zufrieden sind. Im November findet dann die Bereinigungssitzung statt, in der alle Haushälter zusammen mit den Ministern den Haushaltsplan im Haushaltsausschuss beraten. Ebenfalls im November findet die Zweite und Dritte Lesung im Bundestagsplenum statt. Schließlich kommt es dort zur Abstimmung über den Bundeshaushalt für das kommende Jahr.


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