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22. Februar 201210:04

Kleiner roter Kobold mit fiesen Anwälten: Pumuckl macht ernst!


Eder:             „Alles Böse muss bestraft werden, das hast du selber gesagt.“

Pumuckl:       „Ich hab' aber gar nicht mich gemeint!“

 


So, so! Sagen wir heute und nicken nachdenklich. Seit 50 Jahren gehört der feuerrote, hüpfende und reimende Kobold in jedes Kinderzimmer. Nur auf die Internetseite eines kleinen Tennisclubs in Gelsenkirchen, da gehört er nicht hin, der Pumuckl. Den Kindern und Ehrenamtlichen des „TG Gold Weiß“ ist der Koboldspaß gründlich vergangen. Die ahnungslosen Menschen in Gelsenkirchen hatten mit einer Pumuckl-Grafik auf der Vereinshomepage für ein Kinderturnier geworben. Die schlauen Anwälte der Rechte-Inhaberin bemerkten das und drohten prompt mit Klage. Wenn der Verein das Bild des kleinen Rotschopfes nochmal benutzen sollte, wäre eine Vertragsstrafe von bis zu 250 000 Euro möglich. Der Vereinschef sagt dazu:

„Das ist doch Abzocke! Wir haben 60 Euro beim Turnier für die Kinder eingenommen. Es heißt seit Jahren Pumucklturnier, weil das Geld auch in eine Kobold-Spardose kommt.“


Der mutige Anwalt der Kobold-Bild-Fremdbenutzer berichtet, dass die Gegenseite bereits einen Streitwert von 40 000 Euro festgelegt habe. Nun solle der Verein knapp 1 800 Euro an die Anwaltskanzlei zahlen. Er meint: „Hier wird mit Kanonen auf Kinder geschossen.“


(Typisch) Deutsches Urheberrecht für Anfänger:

Einladungen für Kindergeburtstage, die unter anderem ein Bild der Schlümpfe zeigen, sind derzeit für bis zu sieben Personen nach der Rechtssprechung unproblematisch. Danach kommen Gargamels böse Schergen und klagen die ahnungslosen Muttis und Vatis in den Ruin. So, so!  Sagen wir heute und nicken nachdenklich.  


Eure Frauke,

die eigentlich Eva-Maria heißt und im Rostocker Büro arbeitet.

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