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4. April 201314:19

Spekulanten drücken sich vor Grunderwerbssteuer

von Steffen Bockhahn und Halina Wawzyniak 


Spekulanten klingt immer so abstrakt. Einige verdrehen bei dem Wort “Spekulant” schon die Augen. Abstrakt wird aber ganz schnell konkret. Und dann gibt es verwundertes Augenreiben. Schweinereien von Spekulanten nicht nur zu Lasten der Steuerzahler/innen sondern im konkreten Fall auch noch zu Lasten von Mieter/innen. Realität in einem reichen Land.


Erinnert sich noch jemand an das letzte Jahr um diese Zeit? Richtig, es gab ein Bieterverfahren für die TLG Immobilien GmbH und die TLG Wohnen GmbH. Bei letzterer GmbH ging es um 11.500 Wohneinheiten ausschließlich  in Ostdeutschland, bislang im Eigentum des Bundes stehend. Die TLG Wohnen GmbH sollte privatisiert werden. Das hatte schon die große Koalition aus CDU und SPD beschlossen. Wegen der Finanzkrise waren die Preise im Keller und der damalige Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat den Verkauf deswegen 2008 vorerst gestoppt.


Ende letzten Jahres wurde nun bekannt, dass die bislang bundeseigenen Wohnungen in dem Privatisierungsverfahren an die TAG Immobilien AG gingen.  Das wesentlichste über die TAG Immobilien AG steht auf deren eigener Seite. Soweit so schlecht. Wenn in dem schlechten noch was Gutes gesehen werden konnte, dann war das der Anfall der Grunderwerbssteuer bei der TAG Immobilien AG. Die Grunderwerbssteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an (welche die TLG Wohnen GmbH hatte) und kommt den Bundesländern zu Gute.


Wenigstens konnte also mit Steuereinnahmen bei den ostdeutschen Bundesländern gerechnet werden, die Verlautbarungen waren schließlich, dass die TAG Immobilien AG die TLG Wohnen GmbH zu 100% erworben hatte.  Doch Spekulanten wären nicht Spekulanten wenn sie sich nicht auch trickreich vor Steuern drücken würden. Also Pustekuchen mit der Grunderwerbssteuer.  Wie nunmehr bekannt wurde, hat nicht die TAG Immobilien AG die TLG Wohnen GmbH erworben, sondern zwei andere Gesellschaften. Und jetzt wird es richtig spannend. Mit einem sog. Share-Deal wird mal ganz legal die Grunderwerbssteuer umgangen, den Ländern entgehen die Einnahmen. Die Bundesregierung, die sich heute auch gern über ungehemmten Kapitalismus aufregt, hat selbst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen.


Wie das geht? Das Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) hat in § 1 Abs. 3 Nr. 1 eine Regelung, nach der die Grunderwerbssteuer nur anfällt, wenn 95% der Anteile eines Unternehmens an ein anderes Unternehmen übertragen werden. Da Spekulanten natürlich clever sind werden halt die Anteile zu 94,9% an das eine Unternehmen verkauft und zu 5,1% an das andere Unternehmen. Und schwups, die Grunderwerbssteuer fällt nicht an. Jaja, richtig gehört: Wohnungen im Eigentum des Bundes stehend (als TLG Wohnen GmbH) werden verscheuert an eine Aktiengesellschaft und die muss nicht mal Grunderwerbssteuer zahlen.


Doch im Fall der TAG Immobilien AG wird es noch verrückter. Die TLG Wohnen GmbH wurde zu -welche Überraschung- 94,9% an die TAG Administrationen GmbH verkauft und zu 5,1% an die TAG Beteiligungs GmbH & Co.KG.  Die TAG Administrationen GmbH steht zu 100% im Eigentum der TAG Immobilien AG und die TAG Beteiligungs GmbH & Co.KG zu 99,5% im Eigentum der TAG Immobilien AG. Ja, richtig. Die TAG Immobilien AG hat durch ihre Eigentümerschaft an der GmbH und der GmbH & Ko.KG defacto 100% erworben und muss trotzdem nicht Grunderwerbssteuer zahlen.


Cool aus der Sicht von Spekulanten, Dreist aus der Sicht von Steuerzahler/innen und Mieter/innen. Ob das auch noch legal ist muss geklärt werden.


Aber legal oder nicht legal, es ist und bleibt eine Sauerei und dem muss dringend ein Ende bereitet werden. Wer auch immer uns jetzt große Vorträge halten will, warum und weshalb das alles angeblich notwendig sei: Lasst es. Ihr überzeugt uns nicht. Ihr würdet uns nur noch wütender machen. Da werden Wohnungen an Finanzinvestoren, denen die Mieter/innen gleich sind privatisiert, was schon ein Problem an sich ist. Das dann die den Ländern zustehenden Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer umgangen werden ist ein weiteres Problem. Wer solche Subventionierung von Spekulanten ermöglicht, der sollte beschämt schweigen. Angeblich ist für dieses und jenes kein Geld (kostenloses Schulessen, Jugendclubs, Sportförderung) da, aber diese Steuergeschenke gibt es. Bei jedem kleinen Verstoß gegen irgendwelche meist sinnlosen Auflagen nach dem SGB II wird den Leistungsbeziehenden das Geld gekürzt und denen die das Geld haben wird Geld geschenkt.  Merke: bekommst Du Hartz IV schauen sie auf jeden Cent. Bekommst Du Wohnungen, bekommst Du noch Geschenke zu Lasten aller.


Es läuft was falsch in diesem Land. Aber richtig.

24. Oktober 201214:07

Prokrastination im Bundestag


Geht es um eine grundsätzliche Einschätzung unserer Staatsform, gepaart mit einem Augenzwinkern, wird in der Politik sehr gerne Winston Churchill zitiert. Der großartige Rhetoriker war auch bekannt für seine geistreichen Sprüche: "Demokratie ist die schlechteste Form von Regierung, mit Ausnahme all der anderen, die ausprobiert wurden." Will sagen: Die Demokratie ist alles in allem sehr unzureichend, aber wenn ihr zurückblickt in die Geschichte…

 

Was mich zu meinem Thema führt: Der Wahlrechtsreform in Deutschland. Irgendwann in den letzten Jahren fiel dem Bundesverfassungsgericht oder einem Kläger auf, dass das deutsche Wahlrecht gegen die Verfassung verstößt. Warum ist das so? Alles sehr kompliziert. Nur soviel. Das Problem ist der Splitting-Wähler, der seine Erst- und Zweitstimme auf unterschiedliche Parteien verteilt sowie der deutsche Föderalismus (Stichwort: Landeslisten). Es entstehen „Überhangmandate“, so dass es zu der offensichtlich kontraproduktiven Situation kommen kann, dass mehr Zweitstimmen zu weniger Sitzen im Bundestag führen können. Der Wählerwille wird also in sein Gegenteil verkehrt. Warum dieses System über 50 Jahre niemandem weiter auffiel und weiter störte ist allerdings verwunderlich. Wahrscheinlich hängt dies mit der FDP zusammen, die ihr Überleben immer wieder dem Stimmensplitting zu verdanken hatte, also den Leihstimmen der Konservativen, die immer mal wieder dafür warben, die Zweitstimme großzügig an die FPD weiterzugeben. (Stichwort: Gefährliches Halbwissen).

 

Den endscheidenden Anstoß für die Reform des Wahlrechts gab das Bundesverfassungsgericht schon im Jahr 2008. Damals hatten die obersten Richter der Politik drei Jahre Zeit für eine Neuregelung gegeben - "eine großzügig bemessene Frist", wie Gerichtspräsident Voßkuhle neulich noch einmal klarstellte. Hier liegt also ein bedenklicher Fall von Prokrastination (Dinge hinaus zu zögern, den Beginn einer Handlung immer wieder aufzuschieben nennt man in der Psychologie Prokrastination) vor.

 

Vieles deutet darauf hin, dass die Lösung in einer Vergrößerung des Parlaments gefunden wird. Nach der Reform des Wahlrechts soll Deutschland nach jetziger Planung ca. 700 Abgeordnete haben. Nicht nur der Bund der Steuerzahler schlägt Alarm. Damit hätte das deutsche Parlament Nordkorea (687 Abgeordnete) überholt. Gerade das zeigt, wie wahr der Satz ist, dass „ein größerer Bundestag nicht automatisch mehr Demokratie bedeutet“ (Halina Wawzyniak am 17.10.2012). Betrachtet man allerdings das Verhältnis von Wahlberechtigten und der Zahl der Abgeordneten, dann liegt Deutschland im europäischen Vergleich eher im Mittelfeld. Das Parlament der Republik Palau – ein Inselstaat im Pazifischen Ozean – verfügt übrigens über ganze 16 Parlamentarier. Bei einer Einwohnerzahl von 20.750 sind das relativ viele.

 

Ein Blick über den Tellerrand hilft weiter und relativiert oftmals auch die deutschen Probleme. Das Wahlrecht der USA scheint bei weitem komplizierter und auch ungerechter. Allerdings lässt sich eine Tradition, die 1788 begründet wurde, wohl nicht so einfach verändern. So wird der Präsident der USA bekanntlich nicht direkt gewählt, sondern indirekt über insgesamt 535 Wahlmänner (und Frauen muss es natürlich heißen). Es herrscht das „the-winner-takes-all“-Prinzip. Die Wahlmänner eines Bundesstaats werden von der Partei gestellt, deren Kandidat die relative Mehrheit der Stimmen am Wahltag erhält. Das gleiche Prinzip gilt auch so ähnlich in Großbritannien. Das führt meistens zu einem Zwei-Parteien-Parlament. Für Deutschland eine schlimme Vorstellung. In diesem Mehrheitswahlrecht kann der Fall eintreten, dass ein Kandidat der bundesweit die Mehrheit der Stimmen erzielt, trotzdem nicht die meisten Wahlmänner auf sich vereint und damit nicht Präsident werden kann. Georg W. Bush gewann im Jahr 2000 am Ende – nachdem nach einem Monat das Ergebnis der Auszählung feststand – mit einem Wahlmann Vorsprung vor seinem Herausforderer Al Gore, der wiederrum ca. 500.000 Gesamtwählerstimmen Vorsprung hatte. Und damit nahm das Drama seinen Lauf.

 

Da mir kein wirkliches Fazit einfällt soll nun auch W. Churchill das letzte Wort haben: „Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, dass es der Milchmann ist, dann weiß ich, dass ich in einer Demokratie lebe.“


Gebloggt hat heute Olaf aus dem Berliner Büro.

Katja Rom(steffen.bockhahn.ma01@bundestag.de)PermalinkKommentare 0
Tags: demokratie, wahlrecht, bundestag
Views: 261
15. Juni 201217:50

Wer nicht da ist, kann nicht entscheiden


Warum denn eigentlich diese Aufgeregtheit? Warum diese aggressive Rhetorik? Von „schäbigem Verhalten“ spricht die CDU und von „kleinen dreckigen Foulspielen“ die CSU. Was war passiert? Im Bundestag sollte es heute die erste Befassung mit dem Wunschprojekt der Erzkonservativen aus der Union, dem Betreuungsgeld geben. Welche Namen hat dieses bereits im Koalitionsvertrag festgeschriebene Projekt nicht schon alles bekommen! Da sind „Herdprämie“ und „Kitafernhalteprämie“ nur zwei der harmloseren Formulierungen. Eine Mehrheit von über 70 Prozent der Deutschen will das nicht. Selbst die OECD sagt, Deutschland solle das besser lassen. Frauenverbände und Bildungsexperten, Integrationsfachleute und sogar die FDP finden die Idee falsch. Trotzdem sollte es nun heute durchgeboxt werden, damit in zwei Wochen alles eingetütet werden und das Betreuungsgeld gezahlt werden kann.


Union (237) und FDP (93) haben eine deutliche Mehrheit im Bundestag. Zusammen kommen sie auf 330 Der derzeit 620 Mandate. Genau genommen müssten immer mindestens 311 ihrer Abgeordneten da sein. So könnten sie sichern, dass sie selbst die Mehrheit für alle Beschlüsse hinbekommen. Denn selbst wenn alle Oppositionsabgeordneten da wären, würde es nicht reichen um gegen die Koalitionsmehrheit anzukommen. Schließlich besitzen SPD (146), LINKE (76) und Grüne (68) nur 290 Mandate.


Heute hat es die Koalition aber schon am späten Vormittag nicht mehr geschafft mehr als 204 Abgeordnete in den Plenarsaal zu rufen. Es haben also 126 Frauen und Männer gefehlt zu einer Debatte, die doch als eine der wichtigsten für die Koalition gilt. Es war klar, dass es erheblich Widerstände geben würde und dann fehlen 38 Prozent aller Fraktionsmitglieder? Das ist doch dann aber kein Grund auf die Opposition zu schimpfen. Hatte etwa jemand gedacht, dass wir es der Koalition ermöglichen, diesen politischen Irrsinn Betreuungsgeld überhaupt erst möglich zu machen?


Ich bin heute natürlich im Bundestag gewesen. Schließlich wollte ich die Debatte zum Betreuungsgeld miterleben und mich ordentlich einmischen. Aber an dem „Hammelsprung“ mit dem die Beschlussunfähigkeit dann festgestellt wurde, habe ich auch nicht teilgenommen. Fehlt aber mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Sitzungssaal, muss die Sitzung aufgehoben werden. Dann kann auch kein weiteres Gesetz mehr beraten werden. Das ist heute passiert und es ist allein die Schuld der Koalition. Sie hätte ihre Leute besser organisieren müssen. Oder um beim Fussball zu bleiben, wie es die CSU ja getan hat: Wenn die Koalition der Opposition den Ball auf den Elfmeterpunkt legt, darf sie nicht davon ausgehen, dass die Chance nicht genutzt wird.


Nun beklagen sich Union und FDP ganz fürchterlich, dass die demokratischen Regeln verletzt worden wären. Moment! Am Mittwoch dieser Woche, also vor zwei Tagen, ließ die Koalition im Haushaltsausschuss die Debatte zu den Familienpolitischen Vorstellungen der Ministerin Kristina Schröder gegen den Protest der Opposition von der Tagesordnung nehmen. Das kann passieren. Allerdings war der Punkt bereits einmal vertagt worden. Vor drei Wochen sagte der Staatssekretär schriftlich die Anwesenheit der Ministerin im Ausschuss zu. Nur die Kabinettsbefassungen sollten abgewartet werden und dann würde man gern dem Parlament Rede und Antwort stehen. Ohne jede Vorwarnung und ohne Angabe von Gründen wurde dann aber der Punkt trotz des anders lautenden Versprechens beerdigt. Ist das etwa demokratischer Umgang? Ist das gutes parlamentarisches Vorgehen? 


Nun ja. Viel Aufregung und viel Ärger bei der Koalition. Doch selbst bei der FDP und einigen Frauen in der Union herrschte heute Freude über den Abbruch der Sitzung und den wenigstens vorläufigen Stopp des Betreuungsgeldes. Ich bleibe dabei, dass es am besten wäre das Projekt zu beerdigen und mit dem Geld besser finanzschwache Kommunen beim Unterhalt von Kitas zu unterstützen. Aber das wäre zum Wohl von Kindern, pragmatisch und vor allem nicht erzkonservativ...


Gebloggt hat das Steffen Bockhahn ganz allein.